Bedarfs und Verbrauchsausweis
Erstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen
Alle Wohngebäude brauchen einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Dadurch lassen sich verschiedene Häuser in Bezug auf ihre energetische Qualität vergleichen. Der Energieausweis informiert auch über sinnvolle Modernisierungsempfehlungen.
Selbstverständlich werden die möglichen Modernisierungsmaßnahmen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen erarbeitet und in einem detaillierten Beratungsbericht vorgestellt. Nutzen Sie den Energieausweis zur Orientierung und zur Einschätzung der Effizienz Ihres Gebäudes.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten.
1. Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, deren Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
2. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Bewohner in den vergangenen drei Jahren
für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist bei Verbrauchsausweis stark vom
individuellen Nutzerverhalten der Bewohner abhängig.
Welchen Energieausweis braucht mein Gebäude? - Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Rechtliche Fragen zum Energieausweis:
?: Welche Konsequenzen sind zu befürchten, wenn kein Energieausweis für das Gebäude vorhanden ist?
!: Kommt ein Wohnungs- oder Hausbesitzer seiner Ausweispflicht nicht nach, drohen hohe Bußgelder.
?: Wie lange ist der Energieausweis gültig?
!: Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Wird das Gebäude nach der Ausstellung des Energieausweises saniert, ist es empfehlungswert, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen. Eine solche Überarbeitung ist sehr preisgünstig, da nur wenige Details von uns geändert werden müssen.
?: Sind Modernisierungsmaßnahmen Pflicht?
!: Die Modernisierungsmaßnahmen dienen lediglich der Information. Ihre Umsetzung ist nicht verpflichtend.
?: Wer haftet, wenn die Angaben nicht korrekt sind?
!: Für die Richtigkeit der Daten im Energieausweis haftet der Aussteller. Werden die Daten vom Eigentümer des Gebäudes erhoben, wie beispielsweise bei dem Verbrauchausweis, hat der Aussteller die Plausibilität der Daten zu überprüfen.
?: Wer muss bei einer Eigentümergemeinschaft den Energieausweis bezahlen, wenn eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll?
!: In Eigentümergemeinschaften in einem Mehrfamilienhaus tritt die Pflicht der Zugänglichmachung des Energieausweises den verkaufs- oder vermietungswilligen Eigentümer. Dieser ist jedoch nicht alleine für die Kosten zur Erstellung des Ausweises zuständig. In der Begründung zur Energieeinsparverordnung wird unterstrichen, dass die Kosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen sind.
Welche Dienstleistungen werden im Rahmen einer Ausstellung eines Energieausweises erbracht?
Verbrauchsausweis
Übermittelung und Erläuterung des Erfassungsformular für die Erstellung eines Verbrauchsausweises
Erarbeitung und Ausstellung eines Verbrauchsausweises
Erstellung und Ausstellung von angemessenen Modernisierungsempfehlung
Flyer Energieausweis
Bedarfsausweis
Sichtung der Pläne, Schnitte und Ansichten des Gebäudes
Vorortbegehung zur ausführlichen und präzisen Datenerfassung
Erarbeiten und Ausstellung eines Bedarfsausweis
Erstellung und Ausarbeitung von sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen.
Als Modernisierungsmaßnahme wird eine sinnvolle Modernisierungsvariante für Ihr Gebäude erarbeiten. Gerne arbeiten wir Ihnen auch zusätzlich eine weitere Modernisierungsvariante, die ausdrücklich Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht aus.
Energiebedarfsausweis
Wie sieht der Energieausweis aus?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes beschreibt.
Ähnlich wie die Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten gekennzeichnet werden, wird auf einen Farbverlauflabel der Farbverlauf von grün über gelb bis hin zu rot der Energiebedarf für das jeweilige Gebäude definiert.
Dabei werden der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben.
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom jeweiligen Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an.
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) des jeweilig eingesetzten Energieträgers (z.B. Heizöl, Erdgas oder Strom). Je niedriger der Wert für den Primärenergiebedarf, desto besser die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes.
Energieausweis